Erziehungsberatung nach §§ 27 ff SGB VIII

Gern bieten wir bei Kiddie Coaching auch Beratungen an, die nach dem SGB VIII gefördert werden. Welche Leistungen dies sind, ist auf dieser Seite näher aufgeführt. 

Unser Leitbild 

Die bedingungslose Akzeptanz ist für uns ein wichtiger Aspekt in der Coachingarbeit mit Kindern, und Familien. Wir legen sehr großen Wert darauf, dass jede Person als Individuum wahrgenommen wird und dass die Bedürfnisse und Wünsche gesehen, gehört, ernst genommen und gewürdigt werden.

 

Unser Ziel ist es, dass jeder Mensch bei uns sein volles Potenzial entfalten kann. Auf Grund der Vielzahl von Wünschen und Zielen verschiedener Personen und ihrer unverwechselbaren und einzigartigen Charakteristika halten wir ein "Schema F" für zu starr. Daher arbeiten wir integrativ und ganzheitlich. Integrativ bedeutet für uns, dass wir individuell auf Personen eingehen und unsere Beratung und das Coaching hinsichtlich der Methodik anpassen, um den bestmöglichen Erfolg zu fördern. Ganzheitlichkeit erreichen wir dadurch, dass wir uns nicht auf die eine Person fixieren, sondern stets die Systeme, in denen sie sich bewegt, berücksichtigen. Hierbei können vielfältige Lösungsansätze geschaffen / gefunden werden. 

 

Wir bieten Kindern, Eltern und Familien eine wertschätzende, respekt- und humorvolle Umgebung. Wir möchten, dass sich jeder bei uns sicher, geborgen und wohl fühlt und, dass das Vertrauen zu uns als Coaches aufgebaut werden kann. Für das erreichen eines Zieles ist das Vertrauen zu uns als Coaches essenziell. Dieses Vertrauen fördern wir in unserer Arbeit. 

 

Für uns ist jeder Mensch einzigartig und wir unterstützen sie dabei, ihre Stärken und Talente zu entdecken und zu entfalten. Die humanistische Haltung ist für uns bei Kiddie Coaching ein wichtiger Leitfaden, um jede Person individuell und ganzheitlich zu unterstützen und zu fördern.


 

Unsere Zielgruppe                                                                                        

Im Fokus unserer Arbeit stehen Familien, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrem sozialen Lebensraum. Sie finden sich in Krisen wieder oder erleben Belastungssituationen, mit deren Bewältigung und Verarbeitung sie sich alleine überfordert fühlen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Motivation zur Mitarbeit und der Wunsch nach Veränderung. 

 

Unser Angebot bieten wir als Dienstleitung allen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe an.

Unsere Leistungen

Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Familien basiert auf der Sichtweise, dass die Familie ein soziales System ist. In der integrativen und ganzheitlichen Beratung geht es nicht darum, ein einzelnes "störendes" Familienmitglied in den Mittelpunkt zu stellen, sondern die Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern stehen im Fokus. Daher bemühen wir uns, alle beteiligten Familienmitglieder, Ansprechpartner und Institutionen in den Beratungsprozess einzubeziehen.

 

Der Beratungsprozess mit der Familie profitiert von unserer Haltung und der Methode der Co-Beratung. So ermöglichen wir individuelle Beratung: Eltern erhalten eine/n AnsprechpartnerIn für ihre Sichtweise auf die Situation, ebenso die Kinder und Jugendlichen. In Familienkonferenzen werden gemeinsam mögliche Wege zur Bewältigung der Situation und Zielsetzungen erarbeitet. Auch gelingt es uns auf diese Weise, Eltern auf der Paarebene gut zu beraten. Für uns ist das Modell der Co-Beratung ein wichtiges Qualitätsmerkmal unserer Arbeit. Indem wir individuelle Schuldzuweisungen vermeiden und die Stärken und Ressourcen aller Familienmitglieder fördern, sollen schrittweise realistische Ziele erreicht werden. 

 

Auf dieser Grundlage bieten wir folgende Leistungen an:

 

 

Erziehungsberatung                                                                                        

 

Der Beratungsprozess richtet sich in Umfang und Dauer nach den Bedürfnissen, Zielen und Vorgaben sowie den vorhandenen Ressourcen des jeweiligen Systems. Er basiert auf der freiwilligen Mitarbeit und der uneingeschränkten Verantwortung der jeweiligen Erziehungsberechtigten.

 

Rechtsgrundlagen

  • § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe;
  • § 28 SGB VIII Erziehungsberatung;
  • § 36 SGB VIII Hilfeplanung;
  • § 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

 

Zielsetzung

 

Das Ziel ist eine dauerhafte Stärkung des jeweiligen Familiensystems, das durch die zeitlich begrenzte Beratung befähigt werden soll, die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eigenständig zu gewährleisten. Das erste Ziel des Beratungsprozesses ist der Aufbau einer stabilen Arbeitsbeziehung zwischen allen Beteiligten und den Beraterinnen und Beratern. Die spezifischen Ziele und Aufgaben werden in den Hilfeplangesprächen gemeinsam mit allen Mitgliedern des Systems, insbesondere den betroffenen Kindern und Jugendlichen, festgelegt.

 

 

 

Erziehungsbeistandschaft                                                                                    

 

Die Erziehungsbeistandschaft stellt eine spezielle Form der Erziehungsberatung dar und folgt denselben Grundsätzen. Sie hebt jedoch besonders die Bedürfnisse und Perspektiven des betreffenden Kindes oder Jugendlichen hervor. Entsprechend dem Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen wird das individuelle soziale Umfeld immer wichtiger und wird daher in den Prozess der Erziehungsbeistandschaft integriert, ohne dabei die familiären Verbindungen aus den Augen zu verlieren.

 

Rechtsgrundlagen

  • § 27 SGB VIII Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe;
  • § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
  • § 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige
  • § 36 SGB VIII Hilfeplanung;
  • § 8 SGB VIII Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

 

Zielsetzung

 

Die Erziehungsbeistandschaft zielt darauf ab, das jeweilige Kind oder den Jugendlichen nachhaltig zu stabilisieren und größtmögliche Autonomie und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Grundlage dieser zeitlich begrenzten Unterstützung ist eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung zwischen dem Jugendlichen und der beratenden Person, wobei das familiäre Umfeld sowie andere wichtige Personen und Institutionen (wie Schule, Ausbildungsstätte, Jobcenter, Vermieter usw.) einbezogen werden. Die Selbstständigkeit der Jugendlichen soll durch Unterstützung in den Bereichen Selbstwertschätzung, angemessene Frustrationstoleranz und ausreichende Konfliktlösungskompetenzen gefördert werden.


 

Zusammenarbeit

In der Zusammenarbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen legen wir großen Wert auf einen wertschätzenden, herzlichen und humorvollen Umgang. Wir sehen die Familien bzw. die Kinder und Jugendlichen als unsere eigentlichen Auftraggeber. Sie tragen die Verantwortung, mit unserer Unterstützung passende Ziele und Aufträge zu entwickeln und sich aktiv im Arbeitsprozess zu engagieren. Dabei ist uns wichtig:

 

  • Einen vertrauensvollen Rahmen für die Zusammenarbeit zu schaffen und die Vertraulichkeit der uns anvertrauten Informationen zu gewährleisten.
  • Die Situation aller Familienmitglieder zu berücksichtigen und jeden wertschätzend und angemessen einzubeziehen und zu unterstützen.
  • Sowohl die Ressourcen jedes Einzelnen als auch die der gesamten Familie als miteinander verbundenes Ganzes zu betrachten und konstruktiv zusammenzuführen.
  • Auf den vorhandenen Stärken und Ressourcen aufzubauen, die Verantwortung der Eltern zu stärken und die Familie zu unterstützen, neue Sichtweisen und positive Veränderungsmöglichkeiten zu entwickeln.

 

Als Beratende sehen wir uns eher in der Rolle der Fragesteller. Wir betrachten die Familienmitglieder aufgrund ihrer individuellen Erfahrungen als die eigentlichen Experten, die am besten wissen, wie sie ihren Alltag meistern können. In Krisenzeiten oder belastenden Situationen werden jedoch oft negative Ereignisse oder Befürchtungen so stark fokussiert, dass Ressourcen und Lösungsmöglichkeiten aus dem Blick geraten. Familien drehen sich oft im Kreis bei dem Versuch, Probleme zu lösen, und benötigen manchmal nur die richtige Frage oder einen Blick von außen, um im Vertrauen auf eigene, bislang ungenutzte Fähigkeiten neue Wege zu gehen.


 

Kooperation

Anbahnung der Zusammenarbeit - Anfrage

Einer Zusammenarbeit im Rahmen von Hilfen zur Erziehung geht eine Anfrage der fallführenden Fachkraft des jeweils zuständigen Jugendamtes an Kiddie Coaching voraus. Auf der Grundlage der ggfs. anonymisierten Vorinformationen und der zur Verfügung stehenden Ressourcen des Teams wird eine möglichst passgenaue Zuordnung von BeraterInnen zu dieser Anfrage vorgeschlagen. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die Familie von zwei Fachkräften also in Co-Beratung oder beispielsweise Erziehungsbeistandsschaften von einem/r MitarbeiterIn beraten und begleitet werden sollen.

 

Sofern sich die Familien direkt bei Kiddie Coaching gemeldet haben und der/die BeraterIn den Eindruck hat, dass in dem Fall Hilfen zur Erziehung notwendig oder angebracht sind, wird die Familie darüber informiert, dass sie sich zunächst an das zuständige Jugendamt zu wenden hat. 

 

 

Ggf. Fachgespräch mit der fallführenden Fachkraft

Bestenfalls tauschen sich direkt die aktiv werdenden MitarbeiterInnen mit der fallführenden Fachkraft des Jugendamtes aus und vereinbaren ein Fachgespräch, bei dem weitere Details der Anfrage miteinander besprochen werden können.

 

 

Erstes gemeinsames Gespräch mit der Familie

Im nächsten Schritt wird Kontakt zur betreffenden Familie aufgenommen und ein erstes gemeinsames Gespräch unter Beteiligung der Familie, der nun aktiv werdenden BeraterInnen und der fallführenden Fachkraft des Jugendamtes geführt. Der Familie kommt als eigentlichem Auftraggeber im Sinne des Rechts auf Hilfe zur Erziehung eine besondere Bedeutung zu.

 

Soweit möglich werden mit allen Beteiligten zusammen die Erwartungen an die Beratung formuliert sowie die zur Verfügung stehenden, bzw. bewilligten Ressourcen benannt. Da noch kein Vertrauen als Grundlage einer Arbeitsbeziehung zwischen den betreffenden einzelnen Familienmitgliedern und BeraterInnen aufgebaut werden konnte, können zu diesem Zeitpunkt auch noch keine realistischen Ziele und Aufträge formuliert werden. Daher wird in der Regel eine etwa 6-wöchige Orientierungsphase vereinbart, die der Informationengewinnung der Rollenklärung und der Erprobung der Zusammenarbeit dient.

 

 

6-wöchige Orientierungsphase

Am Ende dieser Phase sollen die Beteiligten in der Lage sein, im anschließenden ersten Entwicklungsdialog realistische Ziele und Aufträge zu formulieren. Die erarbeiteten Ziele, Aufträge und vorstellbaren Methoden werden in einer gemeinsam Erarbeitet und für den kommenden Entwicklungsdialog festgehalten. Da alle maßgeblich am Erziehungsprozess beteiligten Personen am Entwicklungsdialog beteiligt werden sollen, müssen insbesondere die betroffenen Kinder und Jugendlichen ihrer Auffassungsgabe gemäß auf dieses Gespräch vorbereitet werden.

 

 

(Erster) Entwicklungsdialog

In diesem sowie allen folgenden Entwicklungsdialogen wird auf der Grundlage der mit der Familie erarbeiteten Ziele, Aufträge und vorstellbaren Methoden, das bisher Erreichte zusammengefasst, die Zufriedenheit der Beteiligten mit der bisherigen Zusammenarbeit erfragt, die zukünftig anvisierten Ziele und Aufträge formuliert, die dafür nötigen Sitzungen (je 60 Minuten) inkl. des Intervalls, sowie der Zeitraum bis zum nächsten Entwicklungsdialog festgelegt. Die zugrundeliegende Gesprächsvorlage sollte ein bis zwei Wochen vor dem Gespräch im Jugendamt vorliegen.

 

 

 

Abschluss, Bericht

Bei Beendigung einer Maßnahme werden die maßgeblichen Ziele und Aufträge, der Verlauf der Zusammenarbeit und die abschließenden Einschätzung und ggfs. Empfehlungen der involvierten BeraterInnen in einem Bericht an die fallführende Fachkraft des Jugendamtes zusammengefasst. In der Regel ist dieser Bericht im Vorfeld mit den beteiligten Familienmitgliedern, bzw. Eltern oder Elternteilen abgestimmt. Hierbei ist nicht nur die Einschätzung der beratenden Person, sondern auch die der Familie, bzw. des Kindes / der jugendlichen Person aufzuführen. 

Beschwerdemanagement

Die Zusammenarbeit in den genannten Bereichen bei Kiddie Coaching ist darauf ausgerichtet, den Bedürfnissen der beteiligten Familien, Jugendlichen und Kindern gerecht zu werden. Dennoch können Fehler oder Unstimmigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Die Qualität der Zusammenarbeit hängt auch stark von der zwischenmenschlichen Beziehung zu den jeweiligen Beraterinnen und Beratern ab. Wenn Familien, Kinder oder Jugendliche das Gefühl haben, nicht angemessen beteiligt oder ungerecht behandelt zu werden, können sie sich direkt an die BeraterInnen oder die fallführende Fachkraft des Jugendamtes wenden. Beschwerden werden zeitnah mit einer weiteren Fachkraft besprochen und spätestens innerhalb einer Woche erfolgt eine Rückmeldung, um das Problem gemeinsam zu lösen. Zu Beginn einer Beratung oder Beistandschaft erhalten alle Beteiligten eine schriftliche Information über dieses Verfahren.


 

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